23. Parteitag der CDU Deutschlands in Karlsruhe

Parteitag spricht sich für PID-Verbot aus

101116-groehe-275x180Die CDU hat sich heute mit knapper Mehrheit für ein Verbot der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen. Nach einer fast vierstündigen Diskussion stimmten 51% der Delegierten für ein Verbot. Damit hält die CDU an der Festlegung in ihrem Grundsatzprogramm fest, wonach die PID nicht zulässig sein soll.

Zuvor hatte CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe die Bedeutung des Themas für die CDU Deutschlands betont, bei der er eine „Debatte voller Leidenschaft, aber auch eine Debatte der leisen Töne" erwartete. Schließlich gehe es bei der Problematik der Präimplantationsdiagnostik nicht zuletzt um „das Kostbarste des menschlichen Lebens", so Gröhe. „Uns alle verbindet das Bekenntnis zur gleichen Würde jedes menschlichen Lebens und der Wille, für ein gleiches Miteinander aller Menschen, egal ob mit Behinderung oder ohne."

Gröhe selbst sprach sich in diesem Zusammenhang für ein Verbot der PID aus. „Meiner Meinung nach ist die Heiligkeit des Lebens mit der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik nicht vereinbar", so Gröhe. Zugleich habe er Respekt vor „all denen, die in dieser Frage hin- und her gerissen sind oder aber anderer Meinung" seien. Nach Ansicht Gröhes beinhalte unsere Rechtsordnung eine umfassende Verpflichtung zum Schutz des Lebens, was die Zulässigkeit der PID ausschließe. Darüber hinaus zeigte sich der CDU-Generalsekretär skeptisch, ob eventuelle Regelungen, nach denen die PID erlaubt werden könnte, in der Praxis tatsächlich Bestand hätte und Grenzen setzen würde.

Mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) können Gendefekte bei einem im Reagenzglas gezeugten Embryo schon erkannt werden, ehe dieser in die Gebärmutter eingesetzt wird. In der Regel werden am dritten Tag nach der künstlichen Befruchtung zwei Zellen entnommen und auf Anlagen für genetisch bedingte Krankheiten untersucht. Wird ein Gendefekt diagnostiziert, der eine schwere Behinderung des Kindes zur Folge hätte, könnte man den Embryo absterben lassen. Falls keine Schädigung vorliegt, würde er in die Gebärmutter eingesetzt.

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